AGB

I. Allgemeines

  1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lichterloh GmbH, nachfolgend LL genannt, gelten für alle Geschäftstätigkeiten von LL, falls nicht anderweitig schriftlich vereinbart und rechtsgültig unterschrieben. Durch das Eingehen von Verträgen mit LL erklären sich die Vertragsparteien mit den AGB einverstanden.
  2. Waren- und Preisdarstellungen auf der Website, Flyern und Katalogen von LL sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
  3. An allen dem Kunden abgegebenen Unterlagen wie Kalkulationen, Plänen etc. behält sich LL das Urheberrecht vor.
  4. LL beliefert alle Kunden ausschliesslich per Vorauskasse oder Rechnung. Wir behalten uns vor, im Einzelfall die Belieferung auf Rechnung zu widerrufen.

II. Liefer- und Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach erhalt der Rechnung bzw. nach Beendigung der Arbeit, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen verrechnet.
  2. Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Nachbestellmöglichkeit bei den Lieferanten von LL. Die Lieferfristen sind daher unverbindlich und werden nach bestem Ermessen angegeben. Ersatzansprüche wegen Terminverschiebungen können nicht anerkannt werden.
  3. Die Lieferung erfolgt per Post oder Kurierdienst. Die Lieferkosten werden gemäss Versandrichtlinien erhoben.
  4. Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exkl. MwSt. Die MwSt wird im Verlaufe des Bestellprozesses dazugerechnet.
  5. Mustersendungen werden, wenn nicht anders vereinbart, für höchstens einen Monat zur Verfügung gestellt. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Nicht retourniertes Material wird ohne jeden Abzug verrechnet. LL behält sich vor, Sonderanfertigungen nur gegen Verrechnung zu bemustern. In jedem Fall wird Material verrechnet, welches vom Empfänger abgeändert oder beschädigt wird.

III. Eigentumsvorbehalt / Übergang von Nutzen und Gefahr

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von LL.
  2. LL ist berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
  3. Nutzen und Gefahr gehen gemäss Art. 185 OR bei Vertragsabschluss bzw. bei Gattungsware beim Ausscheiden der Ware oder deren Aufgabe zum Versand über.

IV. Sachgewährleistung, Falschlieferungen und Transportschäden

  1. LL übernimmt die Sachmängelhaftung der von ihr vertriebenen Produkte während 2 Jahren nach Ablieferung, sofern die Fehlerhaftigkeit durch LL grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder die Gewährleistung anderweitig gesetzlich zwingend ist (Art. 100, Art. 199 OR). Von der Garantie ausgeschlossen sind Nicht- oder Fehlfunktionen, die auf unsachgemässe Behandlung, Lagerung, Installation oder sonstige übermässige Beanspruchung der Produkte zurückzuführen sind. Für LED-Streifenmaterial, welches nicht durch LL verbaut oder vorkonfektioniert wurde (LED-Streifen durch LL auf den Träger aufgebracht), übernimmt LL keinerlei Garantie. Leuchten sind Verschleissteile, deren Lebensdauer sehr unterschiedlich ist und stark von den Betriebsbedingungen abhängen. Angaben über die Lebensdauer sind daher relativ und können von der Praxis abweichen. Der Lichtstromrückgang über die Betriebsdauer ist ein normaler physikalischer Vorgang und wird daher nicht von der Garantie erfasst. Durch technischen Fortschritt und Herstellertoleranzen kann es ferner zu Farb- und Leistungsunterschieden bei Nachlieferungen kommen.
  2. Der Kunde hat Sachmängel sofort nach Ablieferung bzw. nach Entdeckung des Mangels schriftlich LL mitzuteilen und LL das defekte Material zur Kontrolle zu retournieren. LL entscheidet nach eigenem Ermessen, ob Minderung, Wandelung, Ersatzleistung oder Nachbesserung zum Zuge kommt. Für Mangelfolgeschäden übernimmt LL die Haftung im Rahmen der zwingenden Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes. Insbesondere werden keine Kosten für Demontage und Wiedermontage von Leuchten, Apparaten oder deren Bestandteilen übernommen.
  3. Falsch gelieferte Ware wird von LL zurückgenommen, die Versandkosten werden dabei übernommen.
  4. Dem Kunden wird während vierzehn Tagen ein Umtausch und Rückgaberecht gewährt, sofern das Material technisch und optisch in einwandfreiem Zustand und originalverpackt ist. Ausgenommen sind Spezialanfertigungen bzw. kundenspezifisch vorkonfektionierte Produkte. LL behält sich vor, retourniertes Material nicht zum vollen Kaufpreis gutzuschreiben. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Weitere Informationen sind in der Widerrufsbelehrung zu finden.
  5. Sollte sich bei der Prüfung des Materials ergeben, dass ein Verschulden des Käufers vorliegt, so behält LL sich vor, die entstandenen Prüf- und Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, werden Kosten und Gefahr des Transports vom Kunden getragen. Ist die Lieferung unvollständig oder mangelhaft, so ist dies unverzüglich LL und dem Logistikpartner mitzuteilen. Bei offensichtlichen Transportschäden hat der Kunde die Annahme zu verweigern und den Schaden LL und dem Logistikpartner anzuzeigen.

V. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Lichterloh GmbH und es gilt ausschliesslich das dortige Recht. Es kommen jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB zur Anwendung.